Tipps
RUNDHOLZ Erdtmann
Schornsteinfeger-Tipps für Holzheizer
Schornsteinfeger-Pflichten für Holzheizer: Kehrintervalle, Vorschriften und Abnahme einfach erklärt. So bestehen Sie jede Kontrolle problemlos.
## Schornsteinfeger und Holzheizung: Was Sie wissen müssen
Wer mit Holz heizt, kommt am Schornsteinfeger nicht vorbei. Die regelmäßige Überprüfung und Reinigung des Schornsteins ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern dient auch Ihrer Sicherheit. RUNDHOLZ Erdtmann erklärt Ihnen die wichtigsten Vorschriften und gibt praktische Tipps, wie Sie Ihren Kamin reinigen und jede Kontrolle problemlos bestehen.
## Gesetzliche Kehrintervalle
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt in Deutschland, wie oft der Schornsteinfeger kommen muss. Für Holzfeuerstätten als Einzelraumheizung gilt in der Regel eine Kehrpflicht von dreimal jährlich bei regelmäßiger Nutzung. Heizen Sie nur gelegentlich, kann die Frequenz auf zweimal pro Jahr reduziert werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger legt die genauen Intervalle in einem Feuerstättenbescheid fest.
Zusätzlich zur regulären Kehrung erfolgt alle drei bis fünf Jahre eine sogenannte Feuerstättenschau. Dabei überprüft der Schornsteinfeger den gesamten Zustand Ihrer Feuerstätte, des Schornsteins und der Verbindungsstücke auf Sicherheitsmängel.
## Abnahme neuer Feuerstätten
Bevor Sie einen neuen Kaminofen in Betrieb nehmen, ist eine Abnahme durch den Schornsteinfeger zwingend erforderlich. Der Bezirksschornsteinfeger prüft dabei, ob die Feuerstätte den Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entspricht, ob die Abgasführung korrekt installiert ist und ob die Brandschutzabstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden.
Lassen Sie sich vor dem Kauf eines neuen Ofens vom Schornsteinfeger beraten. Er kann Ihnen sagen, ob Ihr vorhandener Schornstein für das gewünschte Modell geeignet ist und welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das erspart Ihnen teure Nachbesserungen.
## Den Kamin reinigen: Eigenleistung und Profi
Zwischen den offiziellen Kehrungen können und sollten Sie selbst regelmäßig den Kamin reinigen. Entfernen Sie Asche aus dem Ofen, sobald der Aschekasten voll ist. Kontrollieren Sie das Ofenrohr auf Rußablagerungen und reinigen Sie es bei Bedarf mit einer Rohrbürste. Starke Rußbildung deutet auf feuchtes Holz oder falsche Lufteinstellung hin.
Das Reinigen des Schornsteins selbst sollten Sie dem Schornsteinfeger überlassen. Er verfügt über das richtige Werkzeug und die Erfahrung, Ablagerungen fachgerecht zu entfernen. Besonders gefährlich ist Glanzruß — eine glasige, teerartige Schicht, die durch das Verbrennen von feuchtem Holz entsteht und im schlimmsten Fall einen Schornsteinbrand auslösen kann.
## Vorschriften der BImSchV beachten
Die Bundesimmissionsschutzverordnung stellt strenge Anforderungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe. Seit 2015 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Ältere Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung dieser Vorschriften bei seinen Besuchen.
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, ob Ihr bestehender Ofen die aktuellen Grenzwerte einhält. Falls nicht, beraten wir Sie bei RUNDHOLZ Erdtmann gerne zu modernen, emissionsarmen Feuerstätten.
## Tipps für eine reibungslose Kontrolle
Verbrennen Sie ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz mit einer Restfeuchte unter 20 Prozent. Verzichten Sie auf das Verbrennen von Abfällen, behandeltem Holz oder Papier. Halten Sie die Luftzufuhr Ihres Ofens richtig eingestellt und lassen Sie den Ofen nie im Schwelbrand laufen. So halten Sie Ihren Schornstein sauber und bestehen jede Schornsteinfeger-Kontrolle ohne Beanstandungen.
Bei RUNDHOLZ Erdtmann erhalten Sie garantiert ofenfertiges Brennholz mit optimaler Trocknung — die beste Voraussetzung für einen sauberen Schornstein und zufriedene Schornsteinfeger.