Ratgeber RUNDHOLZ Erdtmann

Holzheizung in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten

Kaminofen in der Mietwohnung? Erfahren Sie alles über Genehmigung, Vermieter-Pflichten, Versicherungsfragen und rechtliche Grundlagen für Mieter.

## Kaminofen in der Mietwohnung: Was Mieter beachten müssen Ein Kaminofen bringt behagliche Wärme und senkt die Heizkosten – kein Wunder, dass sich auch viele Mieter einen eigenen Holzofen wünschen. Doch bevor der Ofen aufgestellt wird, sind einige rechtliche und praktische Hürden zu nehmen. In diesem Ratgeber von RUNDHOLZ Erdtmann erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben und worauf es bei der Holzheizung in der Mietwohnung ankommt. ## Genehmigung des Vermieters einholen Der wichtigste Schritt zuerst: Ohne die ausdrückliche Genehmigung Ihres Vermieters dürfen Sie keinen Kaminofen installieren. Der Einbau eines Ofens stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, da ein Anschluss an den Schornstein erforderlich ist. Holen Sie die Zustimmung am besten schriftlich ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, den Einbau abzulehnen – etwa wenn der Schornstein nicht geeignet ist oder bauliche Bedenken bestehen. In manchen Fällen kann er die Genehmigung aber nicht willkürlich verweigern, insbesondere wenn ein funktionsfähiger Schornsteinanschluss vorhanden ist und alle behördlichen Voraussetzungen erfüllt werden. ## Schornsteinfeger und Behördliche Abnahme Bevor der Kaminofen in Betrieb genommen werden darf, muss der zuständige Bezirksschornsteinfeger den Anschluss prüfen und abnehmen. Der Schornsteinfeger kontrolliert dabei den ordnungsgemäßen Anschluss, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Abgaswerte gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden – das gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen. Die Kosten für die Abnahme und regelmäßige Überprüfung trägt in der Regel der Mieter, sofern er den Ofen auf eigenen Wunsch installiert hat. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Vermieter. ## Versicherungsfragen: Haftpflicht und Gebäudeversicherung Ein oft übersehener Punkt ist die Versicherung. Der Betrieb eines Kaminofens kann Auswirkungen auf die Gebäudeversicherung haben. Informieren Sie unbedingt sowohl Ihren Vermieter als auch Ihre eigene Haftpflichtversicherung über den Kaminofen. Der Vermieter muss seinerseits die Gebäudeversicherung über den Kaminofen in Kenntnis setzen. Geschieht dies nicht, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet sein. Als Mieter sollten Sie sich absichern, dass Ihre private Haftpflichtversicherung eventuelle Schäden durch den Ofenbetrieb abdeckt. ## Pflichten beim Betrieb des Kaminofens Als Mieter mit Kaminofen haben Sie verschiedene laufende Pflichten: - **Regelmäßige Reinigung**: Der Ofen und das Ofenrohr müssen regelmäßig gereinigt werden. - **Schornsteinfeger-Termine**: Die vorgeschriebenen Kehrtermine sind einzuhalten. - **Geeignetes Brennholz verwenden**: Nur naturbelassenes, trockenes Holz mit einer Restfeuchte unter 25 Prozent darf verbrannt werden. - **Nachbarschaft beachten**: Übermäßige Rauchentwicklung kann zu Beschwerden führen und im Extremfall ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. - **Asche sicher entsorgen**: Asche muss vollständig abgekühlt sein, bevor sie in den Restmüll gegeben wird. ## Beim Auszug: Was passiert mit dem Ofen? Vereinbaren Sie bereits bei der Installation schriftlich mit dem Vermieter, was beim Auszug geschieht. Häufig muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, also den Ofen abbauen und den Schornsteinanschluss fachgerecht verschließen lassen. Alternativ können Sie dem Vermieter oder Nachmieter den Ofen zum Kauf anbieten. Bei RUNDHOLZ Erdtmann unterstützen wir Sie gerne mit hochwertigem Brennholz für Ihren Kaminofen – egal ob Eigenheim oder Mietwohnung. Sprechen Sie uns an!
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