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BImSchV: Gesetzliche Anforderungen an Kaminöfen

Die BImSchV regelt strenge Grenzwerte für Kaminöfen. Erfahren Sie alles über Stufe 1, Stufe 2, Austauschfristen und was das für Ihren Ofen bedeutet.

## BImSchV: Was Kaminofenbesitzer wissen müssen Die Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, ist das zentrale Gesetz zur Regulierung von Holzheizungen in Deutschland. Sie legt fest, welche Emissionsgrenzwerte Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungsanlagen einhalten müssen. Bei RUNDHOLZ Erdtmann erklären wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und was sie für Ihren Kaminofen bedeuten. ## Was ist die BImSchV? Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - offiziell die 1. BImSchV - wurde 2010 grundlegend novelliert und trat in ihrer aktuellen Fassung am 22. März 2010 in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, die Feinstaubbelastung und andere Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen deutlich zu reduzieren. Sie gilt für alle Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie für Zentralheizungskessel, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. ## Stufe 1 und Stufe 2: Die Grenzwerte im Überblick Die BImSchV sieht zwei Stufen mit unterschiedlichen Grenzwerten vor. Stufe 1 gilt seit dem 22. März 2010 und erlaubt maximal 0,075 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas sowie höchstens 2 Gramm Kohlenmonoxid (CO) pro Kubikmeter. Stufe 2, die seit dem 1. Januar 2015 für neue Anlagen verpflichtend ist, verschärft diese Werte nochmals: Hier gelten maximal 0,04 Gramm Feinstaub und 1,25 Gramm CO pro Kubikmeter. Neue Kaminöfen müssen also die strengeren Stufe-2-Grenzwerte erfüllen, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. ## Austauschfristen für Altgeräte Besonders wichtig für Besitzer älterer Kaminöfen sind die gestaffelten Austauschfristen der BImSchV. Je nach Baujahr müssen Altgeräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die geforderten Grenzwerte nicht einhalten. Öfen mit Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1974 mussten bereits bis Ende 2014 stillgelegt werden. Geräte mit Typprüfung zwischen 1975 und 1984 hatten eine Frist bis Ende 2017. Für Öfen mit Baujahr 1985 bis 1994 endete die Frist am 31. Dezember 2020. Kaminöfen mit Typprüfung von 1995 bis einschließlich 21. März 2010 müssen bis zum 31. Dezember 2024 ausgetauscht oder mit einem zugelassenen Filter nachgerüstet werden. ## Ausnahmen von der Austauschpflicht Es gibt einige Ausnahmen: Offene Kamine, historische Öfen, die vor 1950 hergestellt wurden, sowie Grundöfen und Kachelöfen, die als einzige Heizquelle dienen, können unter bestimmten Bedingungen von der Austauschpflicht befreit sein. Auch Kochmaschinen und Backöfen fallen nicht unter die Regelung. Ob Ihr Ofen betroffen ist, kann Ihr zuständiger Schornsteinfeger verbindlich feststellen. ## Was bedeutet das für Ihre Holzwahl? Unabhängig vom Alter Ihres Ofens schreibt die BImSchV vor, dass nur naturbelassenes, trockenes Holz mit einem Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent verbrannt werden darf. Behandeltes Holz, Abfälle oder zu feuchtes Brennmaterial sind verboten und können bei Kontrollen zu Bußgeldern führen. Mit dem kammergetrockneten Brennholz von RUNDHOLZ Erdtmann sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere Produkte unterschreiten die geforderten Feuchtigkeitswerte zuverlässig und sorgen für eine saubere, gesetzeskonforme Verbrennung.
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